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AGB

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) Skitest Sölden

Nachfolgen erlauben wir – INTERSPORT Döbeli AG, Seon & Zwissler Sport, Beinwil am See, uns, Sie über unsere Reise- und Zahlungsbedingungen für Ihren Skitest in Sölden zu informieren.

1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldungen, Reisebestätigung

1.1 Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich bei INTERSPORT Döbeli AG, Seon & Zwissler Sport, Beinwil am See buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Seon oder Beinwil am See zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung / Rechnung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Angebot ergeben und auf diesen Bezug genommen wird. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.

2. Bezahlung

2.1 Bitte überweisen Sie uns den geforderten Betrag bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt.
2.2 Wenn Sie sich kurzfristig anmelden, d. h. innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig.
2.3 Bitte beachten Sie, dass der Eingang Ihrer Zahlung bei uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist.
2.4 Preisänderungen und Kursschwankungen bleiben vorbehalten.

3. Leistungen, Preise

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschliesslich die Leistungsbeschreibungen unseres Angebotes sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Wenn wir gezwungen sein sollten, unseren Leistungsträgern Zugeständnisse machen zu müssen – bei steigenden Energiepreisen (Benzinkosten, Strom oder Gas) usw. – sind wir berechtigt, unsere Preise nachträglich der veränderten Situation anzupassen. Sollten diese Zugeständnisse an die Leistungsträger eine Preiserhöhung von mehr als 10% des von uns bestätigten Reisepreises erforderlich machen, sind Sie innerhalb von 10 Tagen (Posteingangsstempel entscheidend) zum gebührenfreien Rücktritt schriftlich von der Reise berechtigt.

5. Rücktritt durch den Reisegast

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns in Seon oder Beinwil am See.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse) können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderswertige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer leider fordern müssen, wie folgt
bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises ab 21. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises ab 7. Tag vor Reisebeginn/Nichterscheinen 100% des Reisepreises

6. Versicherungen

6.1 Jegliche Versicherungen – Annullationskostenversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen usw. sind im Reisepreis nicht eingeschlossen und sind Sache der Teilnehmer.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

7.1 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist – für den Skitest in Sölden ist eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen vorgesehen –, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.2 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann oder die Voraussetzungen von Ziffer 7.1 vorliegen, werden Sie hiervon selbstverständlich unverzüglich schriftlich unterrichtet.
7.3 Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien usw. die sichere Durchführung der Reise oder den Reisezweck erheblich erschweren oder verhindern, können wir die Reise oder Teile davon absagen oder vorzeitig abbrechen. In einem solchen Fall orientieren wir Sie so rasch als möglich.
7.4 Wir können Ihnen bei Absage der Reise oder Teilen davon aufgrund zwingender Gründe die nachweislich erbrachten Aufwendungen, insbesondere nicht rückerstattete Leistungen unserer Partner, in Rechnung stellen.

8. Haftung

8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatlichen Massnahmen, Epidemien, Pandemien oder auf ein Ereignis, welches wir, der Veranstalter oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten, abgesagt, ist die Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei einem Reiseabbruch die notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für eine Rückbeförderung bei Personenschäden, Tod, Körperverletzung usw. gehen in jedem Fall zu Lasten des Reisenden (vgl. 6.1).
8.2 Bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben.
8.3 Unsere Haftung ist beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschrift, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

9. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmung

9.1 Rechtzeitig vor Reisebeginn übersenden wir Ihnen die Informationen zu den notwendigen Formalitäten, welche bei Schweizer Bürgern zur Anwendung kommen. Bitte beachten Sie diese sorgfältig, denn Sie sind für die notwendigen Reisedokumente (Pass, ID, Impfzeugnis usw.) sowie die Einhaltung weiterer Bestimmung selbst verantwortlich.
Bürger anderer Staaten erkundigen sich betreffend die Einreiseformalitäten bei den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten.
Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die Rückreisekosten zu Ihren Lasten und der Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

10. Mitwirkungspflicht

10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der verantwortlichen Person vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen

Skitest Sölden 2022 / 4. – 7. November 2022 – Unterlagen für die Webseite www.skitest-soelden.ch
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.2 Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte, hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen den Reiseveranstalter wird der Gerichtsstand Beinwil am See oder Seon vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinen Wohnsitz, in Beinwil am See oder in Seon einklagen.

Veranstalter    
INTERSPORT Döbeli AG
Unterdorfstrasse 15
5703 Seon
www.doebeli-sport.ch
doebeli-sport@bluewin.ch
062 775 11 53
Zwissler Sport
Häsigasse 7
5712 Beinwil am See
www.zwissler-sport.ch
info@zwissler-sport.ch
062 771 75 71
 
     

Wichtig:

Mindest- und Maximalteilnehmerzahl:
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist – für den Skitest in Sölden ist eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen vorgesehen –, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann oder die Voraussetzungen von Ziffer 7.1 vorliegen, werden Sie hiervon selbstverständlich unverzüglich schriftlich unterrichtet.

Versicherung:
Jegliche Versicherungen – Annullationskostenversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen usw. sind im Reisepreis nicht eingeschlossen und sind Sache der Teilnehmer.

Schnee und Lawinen
Um die Gefahren für unsere Gäste zu reduzieren, beobachten und analysieren die Bergführer laufend die Schnee- und Wetterverhältnisse, um die Schneestabilität bewerten zu können. Basierend auf dieser Bewertung - und dem fahrerischen Können der Gruppe - werden die geeigneten Abfahrten ausgewählt. Am Beginn Ihrer Heliboarding/Heliskiing-Woche werden Sie mit Lawinen-Verschütteten-Suchgeräten ausgestattet. Trotz all unseren Bemühungen verbleiben gewisse Risiken und Gefahren mit dem Heliboarding/Heliskiing verbunden, welche nicht kontrollierbar sind.

Datenschutz (nDSG)